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Nach dem § 6 ProdHaftG wird ein Mitverschulden des Geschädigten gem. § 254 BGB berücksichtigt. Der Geschädigte haftet mit seinem Verschuldensanteil.<br /> | Nach dem § 6 ProdHaftG wird ein Mitverschulden des Geschädigten gem. § 254 BGB berücksichtigt. Der Geschädigte haftet mit seinem Verschuldensanteil.<br /> | ||
Schlagwort: Mitverschulden, Mithaftung, Verschuldensanteil<br /> | Schlagwort: Mitverschulden, Mithaftung, Verschuldensanteil, Verschuldensanrechnung<br /> | ||
[[Category:Produkthaftpflichtversicherung]][[Category:BIM]] | [[Category:Produkthaftpflichtversicherung]][[Category:BIM]] |