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Pflegezusatzversicherung private, Pflegerentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Werden Überschüsse durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet, so wird der Versicherungsnehmer daran beteiligt.
* Werden Überschüsse durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet, so wird der Versicherungsnehmer daran beteiligt.
* Ändert sich die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers kurzfristig, so können die Beiträge zur Pflegerentenversicherung ausgesetzt werden. Im Pflegefall – Leistungsfall – reduzieren sich die Rentenleistungen entsprechend.
* Ändert sich die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers kurzfristig, so können die Beiträge zur Pflegerentenversicherung ausgesetzt werden. Im Pflegefall – Leistungsfall – reduzieren sich die Rentenleistungen entsprechend.
* Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sind keine weiteren Beiträge zur Pflegerentenversicherung zu entrichten.
* Im Todesfall des Versicherten, ohne dass Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, wird eine Teil der eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
* Leistungsbeginn der Pflegerentenversicherung ist bei Eintritt einer Demenz. Grundlage hierfür ist die Reisberg Skala.
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