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* Im Todesfall des Versicherten, ohne dass Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, wird eine Teil der eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. | * Im Todesfall des Versicherten, ohne dass Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, wird eine Teil der eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. | ||
* Leistungsbeginn der Pflegerentenversicherung ist bei Eintritt einer Demenz. Grundlage hierfür ist die Reisberg Skala. | * Leistungsbeginn der Pflegerentenversicherung ist bei Eintritt einer Demenz. Grundlage hierfür ist die Reisberg Skala. | ||
'''Reisberg Skala''' | |||
Mithilfe bestimmter Symptome und Merkmale wird die Schwere der Alzheimer Krankheit in der Reisberg-Skala festgestellt. Die Unterscheidung erfolgt in 7 Stufen. | |||
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! Stufe !! Erläuterung | |||
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| Stufe 1 und 2 || Keine oder kognitive Leistungseinbußen, sog. Altersvergesslichkeit | |||
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| Stufe 3 und 4 || entspricht einer leichten Demenz. Der Patient kann bestimmte Aufgaben des tätlichen Lebens nicht mehr alleine bewältigen. Wie z.B. einkaufen oder verreisen. | |||
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| Stufe 5 || Mittelschwere Demenz | |||
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| Stufe 6 || Schwere Demenz, die z.B. mit Inkontinenz einhergeht | |||
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| Stufe 7 || Sehr schwere Demenz. Der Patient kann nicht mehr richtig gehen und sprechen. | |||
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