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Wird das Pferd einem Reitschüler gegen Entgelt zur Verfügung gestellt (Reitunterricht, Schulbetrieb, Voltigieren ...) ist die separate spezielle Schulpferdehaftpflichtversicherung erforderlich. | Wird das Pferd einem Reitschüler gegen Entgelt zur Verfügung gestellt (Reitunterricht, Schulbetrieb, Voltigieren ...) ist die separate spezielle Schulpferdehaftpflichtversicherung erforderlich. | ||
Dies betrifft Schulpferde, Schulponys, Voltigierpferde, Therapiepferde und Verleihpferde. | |||
* '''Sattelversicherung'''<br /> | * '''Sattelversicherung'''<br /> |