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* Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | * Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | ||
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* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | * Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | ||
Stimmt, aber nur bedingt. Für den Angestellten: Durch Reduzierung des Jahresverdienstes | Stimmt, aber nur bedingt. Für den Angestellten: Durch Reduzierung des Jahresverdienstes | ||
unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von € | unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{var:25.1}}€ , dies kann durch eine Teilzeitarbeit | ||
erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche | erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche | ||
Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen reduziert werden.<br /> | Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen reduziert werden.<br /> |