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Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich der versichern, der keiner Versicherungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall bei: | Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich der versichern, der keiner Versicherungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall bei: | ||
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- Studenten, die die Voraussetzungen zur studentischen Krankenversicherung nicht erfüllen<br /> | - Studenten, die die Voraussetzungen zur studentischen Krankenversicherung nicht erfüllen<br /> | ||
- Personen, die schwerbehindert sind<br /> | - Personen, die schwerbehindert sind<br /> | ||
- Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen für | - Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen für {{#var:aktuelles_Jahr}} {{#var:25.1}} € über der Jahresararbeitsentgeltgrenze, Pflichtversicherungsgrenze liegt. | ||
Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können. | Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können. | ||
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<center>{{BimpimV02}} | <center>{{BimpimV02}} | ||
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[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | [[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] |