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* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | * Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | ||
Stimmt, aber nur bedingt. Für den Angestellten: Durch Reduzierung des Jahresverdienstes | Stimmt, aber nur bedingt. Für den Angestellten: Durch Reduzierung des Jahresverdienstes | ||
unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var: | unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var:2.2}} € , dies kann durch eine Teilzeitarbeit | ||
erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche | erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche | ||
Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen reduziert werden.<br /> | Altersvorsorge kann das Bruttoeinkommen reduziert werden.<br /> | ||
Der Selbstständige wechselt in ein Angestelltenverhältnis (Hauptbeschäftigung). Liegt der Verdienst | Der Selbstständige wechselt in ein Angestelltenverhältnis (Hauptbeschäftigung). Liegt der Verdienst | ||
unterhalb der Jahresverdienstgrenze von {{#var: | unterhalb der Jahresverdienstgrenze von {{#var:2.2}} € tritt Versicherungspflicht ein.<br /> | ||
Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden.<br /> | Bei der Aufgabe der Selbstständigkeit, kann in die Familienversicherung des Ehepartners eingetreten werden.<br /> | ||
Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein.<br /> | Bei Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Versicherungspflicht ein.<br /> |