45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
- Studenten, die die Voraussetzungen zur studentischen Krankenversicherung nicht erfüllen<br /> | - Studenten, die die Voraussetzungen zur studentischen Krankenversicherung nicht erfüllen<br /> | ||
- Personen, die schwerbehindert sind<br /> | - Personen, die schwerbehindert sind<br /> | ||
- Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen für {{#var:aktuelles_Jahr}} {{#var: | - Angestellte, deren Jahresbruttoeinkommen für {{#var:aktuelles_Jahr}} {{#var:2.2}} € über der Jahresararbeitsentgeltgrenze, Pflichtversicherungsgrenze liegt. | ||
Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können. | Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können. |