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Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch zur Erhöhung der Steuerlastbelastung. | Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch zur Erhöhung der Steuerlastbelastung. | ||
Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge selbst versteuert werden müssen. | Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge selbst versteuert werden müssen. | ||
Der negative Progressionsvorbehalt hingegen mindert die Steuerlast. | Der negative Progressionsvorbehalt hingegen mindert die Steuerlast. Steuerfreie Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz benannt. | ||