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Krankenversicherung gesetzliche, Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''GESETZLICHE KRANKENKASSE'''<br />
'''GESETZLICHE KRANKENKASSE'''<br />
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'''Beitragspflichtig''':  
'''Beitragspflichtig''':  


Wenn die Ehefrau GKV versichert bleibt und der Ehemann privat versichert ist, haben Hausfrauen ein Anrecht auf Leistungen der GKV. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von XXX 80% der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016 XXX €), mindestens aber XXX 50% festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. Aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.<br />
Wenn die Ehefrau GKV versichert bleibt und der Ehemann privat versichert ist, haben Hausfrauen ein Anrecht auf Leistungen der GKV. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von 80% der Jahresarbeitsentgeltgrenze ({{#var:aktuelles_Jahr}} {{#var:2.2}}  €), mindestens aber 50% festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. Aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.<br />




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• der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt muss im Inland liegen, 
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• der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt muss im Inland liegen, 
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• es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis vorliegen (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige     Mitgliedschaft vorliegen, 
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• es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis vorliegen (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen, 
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• keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht  bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht), 
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• keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht  bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht), 
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• es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über Euro XXX 400 mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob Euro XXX 450).
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• es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über Euro {{#var:5.2}} € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €).
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