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Gebäudeversicherung private, gesetzliche Bauhelferversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Helfen Freunde oder Bekannte dem Bauherren auf dessen Baustelle, so sind diese bei der zuständigen '''Bauberufsgenossenschaft durch den Bauherren anzumelden'''. Dies ist für jeden Bauherren '''verpflichtend.'''
Helfen Freunde oder Bekannte dem Bauherren auf dessen Baustelle, so sind diese bei der zuständigen '''Bauberufsgenossenschaft durch den Bauherren anzumelden'''. Dies ist für jeden Bauherren '''verpflichtend.'''


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* ''' Der Beitrag'''
* ''' Der Beitrag'''


Der '''Mindestbeitrag''' bei der BG Bau beläuft sich auf XXX'''100 Euro''' für die Bauhelferunfallversicherung. Zur Beitragsermittlung wird die Anzahl der geleisteten Helferstunden, das fiktive Arbeitsentgelt je Stunde sowie der Beitragssatz herangezogen. Der Beitragssatz richtet sich danach, ob sich das Bauobjekt in den alten oder neuen Bundesländern befindet.
Der '''Mindestbeitrag''' bei der BG Bau beläuft sich auf {{#var:15.7}} €''' für die Bauhelferunfallversicherung. Zur Beitragsermittlung wird die Anzahl der geleisteten Helferstunden, das fiktive Arbeitsentgelt je Stunde sowie der Beitragssatz herangezogen. Der Beitragssatz richtet sich danach, ob sich das Bauobjekt in den alten oder neuen Bundesländern befindet.


So beläuft sich der Beitragsaufwand je Helferstunde auf XXX1,40 Euro in den alten Bundesländern und XXX1,19 Euro in den neuen Bundesländern.
So beläuft sich der Beitragsaufwand je Helferstunde auf {{#var:15.3}} € in den alten Bundesländern und {{#var:15.4}} € in den neuen Bundesländern.


*''' Der Versicherungsumfang'''
*''' Der Versicherungsumfang'''


Die Versicherungssumme der Bauhelferversicherung der BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - beträgt ab dem XXX01.01.2016: XXX34.860 Euro. Diese stellt die Mindestversicherungssumme dar und wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der Mindestversicherungssumme dient § 18 SGB IV. Eine Änderung der Bezugsgröße hat zur Folge, dass sich die Mindestversicherungssumme ändert.  
Die Versicherungssumme der Bauhelferversicherung der BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - beträgt ab dem {{#var:aktuelles_Jahr}} : {{#var:15.5}} €. Diese stellt die Mindestversicherungssumme dar und wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Als Bezugsgröße zur Ermittlung der Mindestversicherungssumme dient § 18 SGB IV. Eine Änderung der Bezugsgröße hat zur Folge, dass sich die Mindestversicherungssumme ändert.  


'''Der Bauherr selbst ist auch verpflichtet für eine entsprechende Absicherung zu sorgen.''' Hier bietet die Bauberufsgenossenschaft auch verschiedene Möglichkeiten an.<br />
'''Der Bauherr selbst ist auch verpflichtet für eine entsprechende Absicherung zu sorgen.''' Hier bietet die Bauberufsgenossenschaft auch verschiedene Möglichkeiten an.<br />
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[[Category:Gebäudeversicherung]][[Category:PIM]]
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