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Im Jahr '''2009 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge neu geregelt'''. Seither muss ein Prozentanteil aller Kapitalerträge als '''Quellensteuer''' ( | Im Jahr '''2009 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge neu geregelt'''. Seither muss ein Prozentanteil aller Kapitalerträge als '''Quellensteuer''' (25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer) '''von den Geldinstituten direkt an den Fiskus''' überwiesen werden. Dabei gilt ein '''Freibetrag von {{#var:10.1}} € für Einzelpersonen oder {{#var:10.2}} € für Ehepaare (Werte von {{#var:aktuelles_Jahr}})'''. Um die Freibeträge ihrer Kunden berücksichtigen zu können, benötigen die Institute einen '''Freistellungsauftrag'''. | ||
'''Zinserträge aus einem Bausparvertrag unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer'''. Vor der Neuregelung 2009 mussten Zinserträge aus einem Bausparvertrag in dem Jahr, in dem eine Wohnungsbauprämie ausgezahlt wurde, nicht versteuert werden. Dieser '''Sonderfreibetrag kann seit 2009 nicht mehr in Anspruch genommen werden'''. Die Wohnungsbauprämie gehört nicht zu den Kapitalerträgen und bleibt weiterhin steuerfrei.<br /> | '''Zinserträge aus einem Bausparvertrag unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer'''. Vor der Neuregelung 2009 mussten Zinserträge aus einem Bausparvertrag in dem Jahr, in dem eine Wohnungsbauprämie ausgezahlt wurde, nicht versteuert werden. Dieser '''Sonderfreibetrag kann seit 2009 nicht mehr in Anspruch genommen werden'''. Die Wohnungsbauprämie gehört nicht zu den Kapitalerträgen und bleibt weiterhin steuerfrei.<br /> |