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Die Beiträge zur Sozialversicherung ermitteln sich aus den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Schaut man sich nur die Beitragssätze an, so stellt man fest diese bewegen | Die Beiträge zur Sozialversicherung ermitteln sich aus den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Schaut man sich nur die Beitragssätze an, so stellt man fest diese bewegen | ||
sich in den letzten Jahren nahe der 40 %. In den Jahren der höheren Arbeitslosigkeit, 19 bis 19XX, lag der Beitrag der Arbeitslosenversicherung bei 6,5 %, zur Zeit bei | sich in den letzten Jahren nahe der 40 %. In den Jahren der höheren Arbeitslosigkeit, 19 bis 19XX, lag der Beitrag der Arbeitslosenversicherung bei 6,5 %, zur Zeit bei {{#var:1.5}} Prozent. | ||
In diesen Jahren überschritt der Gesamtprozentsatz die 40% Marke. Mit der Einführung des individuellen Krankenkassen Zusatzbeitrags, dieser wird vom Angestellten ohne einen Arbeitgeberzuschuss alleine getragen, differieren die Beiträge der gesetzlichen Kassen. Der Zusatzbeitrag bewegt sich aktuell zwischen {{#var:3.91}} % und {{#var:3.93}} %. Der Durchschnitt liegt bei {{#var:3.94}} %. Der Unterschied von {{#var:3.93}} % macht monatlich XXX € aus.<br /> | In diesen Jahren überschritt der Gesamtprozentsatz die 40% Marke. Mit der Einführung des individuellen Krankenkassen Zusatzbeitrags, dieser wird vom Angestellten ohne einen Arbeitgeberzuschuss alleine getragen, differieren die Beiträge der gesetzlichen Kassen. Der Zusatzbeitrag bewegt sich aktuell zwischen {{#var:3.91}} % und {{#var:3.93}} %. Der Durchschnitt liegt bei {{#var:3.94}} %. Der Unterschied von {{#var:3.93}} % macht monatlich XXX € aus.<br /> | ||