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Die Basisrente auch als Rürup-Rente bezeichnet wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden staatlich gefördert und wurde speziell für Selbstständige geschaffen, die keine staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten. Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt durch Steuervorteile für den Versicherungsnehmer. | Die Basisrente auch als Rürup-Rente bezeichnet wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden staatlich gefördert und wurde speziell für Selbstständige geschaffen, die keine staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten. Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt durch Steuervorteile für den Versicherungsnehmer. | ||
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Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. | Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. | ||
Für das Jahr | Für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}}8 liegt der Höchstbetrag bei {{#var:19.1}} € für Ledige bzw. bei {{#var:19.2}} € für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner. Dieser Höchstbetrag kann auf den Rürup-Vertrag eingezahlt werden, steuerlich angerechnet werden {{#var:19.4}} % des eingezahlten Beitrages. | ||