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Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. | Die Beiträge zum Rürup-Vertrag können als Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. | ||
Für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} | Für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} liegt der Höchstbetrag bei {{#var:19.1}} € für Ledige bzw. bei {{#var:19.2}} € für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner. Dieser Höchstbetrag kann auf den Rürup-Vertrag eingezahlt werden, steuerlich angerechnet werden {{#var:19.4}} % des eingezahlten Beitrages. | ||