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Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Vollmachten, die nur bis zum Tod gelten (prämortale Vollmacht),  
Vollmachten, die bis zum Tod gelten bezeichnet man als prämortale Vollmacht,  
auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten (transmortale Vollmacht)
die auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten als transmortale Vollmacht  
oder nur nach dem Tod gelten (postmortale Vollmacht).
oder die nur nach dem Tod geltenals postmortale Vollmacht<br />
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