2.590
Bearbeitungen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Krankenversicherung private, Ehegattennachversicherung<br /> Wird eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt,…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Krankenversicherung private, Ehegattennachversicherung<br /> | Krankenversicherung private, Ehegattennachversicherung<br /> | ||
Wird eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt, so entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit für den Ehepartner (3 Monate). Besteht die Versicherung des Partners seit mindestens 8 Monaten, so entfallen auch die besonderen Wartezeiten. | Wird eine gleichartige Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt, so entfällt bei der Krankheitskostenversicherung die allgemeine Wartezeit für den Ehepartner (3 Monate). Besteht die Versicherung des Partners seit mindestens 8 Monaten, so entfallen auch die besonderen Wartezeiten.<br /> | ||
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Wartezeiten]] | |||
Schlagwort: Ehegattenversicherung, Ehegattennachversicherung, Wartezeiterlass, Wartezeitentfall | Schlagwort: Ehegattenversicherung, Ehegattennachversicherung, Wartezeiterlass, Wartezeitentfall | ||
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]] | [[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]] |