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| ⚠️ Lassen Sie sich unbedingt bei der Verfassung der Patientenverfügung unterstützen, am besten ggf. durch einen Rechtsanwalt und auch Mediziner. | | ⚠️ Lassen Sie sich unbedingt bei der Verfassung der Patientenverfügung unterstützen, am besten ggf. durch einen Rechtsanwalt und auch Mediziner. |
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| Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung
| | Aktualisieren Sie, etwa alle zwei Jahre die Patientenverfügung, auch mit Datum und Unterschrift. |
| Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
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| einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
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| einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
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| eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift
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| Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift
| | Händigen Sie die Patientenverfügung Ihrem Hausarzt wie auch ihren Angehörigen aus und hinterlegen Sie im Zentralen Register Ihre Verfügung . |
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| Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
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| aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig
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| beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
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| Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
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| die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig. | |
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| Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?
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| Am besten händigen Sie den Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo deren Original hinterlegt ist. Auch gibt es die zentralen Register.
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