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Die Betreuungsverfügung darf nur durch das Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet. | '''Die Betreuungsverfügung darf nur durch das Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist.''' Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet. | ||
Diese Verfügung regelt den Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Siehe § 1896 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html | Diese Verfügung regelt den Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Siehe § 1896 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html |