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Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:
Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:
* die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
* die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
  Einkommensgrenzen: Singles 17.900 €, Ehepaare 35.800 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.36}} €, Ehepaare {{#var:14.37}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  maximale Förderung: Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr
  maximale Förderung: Singles {{#var:14.42}} €, Ehepaare {{#var:14.43}} € pro Jahr
* die Wohnungsbauprämie  
* die Wohnungsbauprämie  
  Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.4}} €, Ehepaare {{#var:14.5}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  Einkommensgrenzen: Singles {{#var:14.4}} €, Ehepaare {{#var:14.5}} € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr
  maximale Förderung: Singles {{#var:14.44}} €, Ehepaare {{#var:14.45}} € pro Jahr
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
  keine Einkommensgrenze
  keine Einkommensgrenze
45.224

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