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Im Regelfall unterliegen die Guthabenzinsen für Bausparverträge seit 2009 der Abgeltungssteuer. Dies gilt auch für Zinsgutschriften im Zusammenhang mit staatlichen Förderungen. Damit die Zinsgutschriften steuerfrei gestellt werden können, muss der neue Vertragsinhaber einen Freistellungsauftrag in der entsprechenden Höhe bei seiner Bausparkasse einreichen. Bei Wohn-Riester-Verträgen ist die Einreichung eines Freistellungsauftrages nicht erforderlich. Die unterliegen nicht der Abgeltungssteuer sondern werden in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert.<br /> | Im Regelfall unterliegen die Guthabenzinsen für Bausparverträge seit 2009 der Abgeltungssteuer. Dies gilt auch für Zinsgutschriften im Zusammenhang mit staatlichen Förderungen. Damit die Zinsgutschriften steuerfrei gestellt werden können, muss der neue Vertragsinhaber einen Freistellungsauftrag in der entsprechenden Höhe bei seiner Bausparkasse einreichen. Bei Wohn-Riester-Verträgen ist die Einreichung eines Freistellungsauftrages nicht erforderlich. Die unterliegen nicht der Abgeltungssteuer sondern werden in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert.<br /> | ||
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