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'''Grundsätzlich besteht die Möglichkeit''' die Ansprüche eines Schuldners aus einer Lebensversicherung '''zu pfänden'''. (Forderungspfändung) Dem Versicherer ist seitens des Gläubigers ein Pfändungs-/Überweisungsbeschluss zuzustellen. | '''Grundsätzlich besteht die Möglichkeit''' die Ansprüche eines Schuldners aus einer Lebensversicherung '''zu pfänden'''. (Forderungspfändung) Dem Versicherer ist seitens des Gläubigers ein Pfändungs-/Überweisungsbeschluss zuzustellen. | ||
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Aber Achtung: Eine spätere Rentenzahlung (nach Ablauf der Ansparphase) kann wie jede andere Geldzahlung - selbstverständlich oberhalb des pfändungsfreien Betrages gepfändet werden.<br /> | Aber Achtung: Eine spätere Rentenzahlung (nach Ablauf der Ansparphase) kann wie jede andere Geldzahlung - selbstverständlich oberhalb des pfändungsfreien Betrages gepfändet werden.<br /> | ||
Schlagwort: Pfändung Lebensversicherung<br /> | |||
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