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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein Reformpaket des Jahres 2017 des Steuerrechts und des Sozialrechts. Das Ziel des Gesetzgebers ist die Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein Reformpaket des Jahres 2017 des Steuerrechts und des Sozialrechts. Das Ziel des Gesetzgebers ist die Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
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'''Erhöhung der Dotierung von 4 % der BBG auf 8 % der BBG'''
'''Erhöhung der Dotierung von {{#var:20.3}} 4 % der BBG auf 8 % der BBG'''


Der Beitragsrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG wurde von 4 % auf  8 % der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) der Rentenversicherung erhöht. Der bisherige steuerfreie Erhöhungsbetrag von 1.800 Euro entfällt jedoch. Somit erfolgt eine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG von 8 % der BBG. Gem. Sozialversicherungsrecht bleibt der Höchstbetrag bei 4 % der BBG bestehen.
Der Beitragsrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG wurde von 4 % auf  8 % der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) der Rentenversicherung erhöht. Der bisherige steuerfreie Erhöhungsbetrag von 1.800 Euro entfällt jedoch. Somit erfolgt eine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG von 8 % der BBG. Gem. Sozialversicherungsrecht bleibt der Höchstbetrag bei 4 % der BBG bestehen.
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