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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Erhöhung der Dotierung von {{#var:20.3}} 4 % der BBG auf 8 % der BBG'''
'''Erhöhung der Dotierung von {{#var:20.3}} % der BBG auf {{#var:20.1}} % der BBG'''


Der Beitragsrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG wurde von 4 % auf  8 % der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) der Rentenversicherung erhöht. Der bisherige steuerfreie Erhöhungsbetrag von 1.800 Euro entfällt jedoch. Somit erfolgt eine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG von 8 % der BBG. Gem. Sozialversicherungsrecht bleibt der Höchstbetrag bei 4 % der BBG bestehen.
Der Beitragsrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG wurde von {{#var:20.3}} % auf  {{#var:20.1}} % der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) der Rentenversicherung erhöht. Der bisherige steuerfreie Erhöhungsbetrag von 1.800 Euro entfällt jedoch. Somit erfolgt eine Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG von {{#var:20.1} % der BBG. Gem. Sozialversicherungsrecht bleibt der Höchstbetrag bei {{#var:20.3}} % der BBG bestehen.




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