45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
'''Förderungen erfolgen im Niedriglohnbereich''' | '''Förderungen erfolgen im Niedriglohnbereich''' | ||
Gem. § 100 EStG sollen Versorgungszusagen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer bezuschusst werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers | Gem. § 100 EStG sollen Versorgungszusagen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer bezuschusst werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers {{#var:20.4}} € nicht übersteigt und somit dem Niedriglohnbereich zugeordnet wird. Wird eine Versorgung durch den Arbeitgeber eingerichtet, die einen Jahresmindestbeitrag von {{#var:20.6}} € aufweist, so erfolgt eine staatliche Förderung in Höhe von 30 % des aufgewendeten Beitrages. Eine Begrenzung besteht für diese Sonderförderung in Höhe von {{#var:20.7}} €. | ||