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Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung. Im siebten Sozialgesetzubuch (SGBVII) sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. | Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch (SGBVII) sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine '''Pflichtversicherung'''. | ||