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Bausparen, Ansparzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Das erforderliche Eigenkapital, die Mindestansparsumme, wird als Prozentanteil der gesamten Bausparsumme (Ansparkapital und Darlehen) festgelegt. Bis zur Zuteilungsreife eines Bausparvertrages müssen meist 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Der '''Regelsparbeitrag''' des Bausparers ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkassen (ABB) als ein bestimmter Promillesatz der gewählten Bausparsumme (meist 3 bis 10 Promille) festgelegt. Übliche Zahlweisen sind monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich. Diese Sparrate kann bei Bedarf erhöht oder vermindert werden, dadurch verringert beziehungsweise verlängert sich die Laufzeit des Bausparvertrags. Auch Sonderzahlungen verkürzen die Sparphase. In den vertraglich festgelegten Bedingungen des Bausparvertages sind eventuelle Beschränkungen hierzu vermerkt. Weiterhin kann bei finanziellen Engpässen des Bausparers ein "Ruhen des Bausparvertrages", das heißt: ein Aussetzen der Besparung, vereinbart werden. Die Zinszahlungen auf die Einzahlungen werden ebenfalls auf die Mindestansparsumme angerechnet.  
Das erforderliche Eigenkapital, die Mindestansparsumme, wird als Prozentanteil der gesamten Bausparsumme (Ansparkapital und Darlehen) festgelegt. Bis zur Zuteilungsreife eines Bausparvertrages müssen meist 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Der '''Regelsparbeitrag''' des Bausparers ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkassen (ABB) als ein bestimmter Promillesatz der gewählten Bausparsumme (meist 3 bis 10 Promille) festgelegt. Übliche Zahlweisen sind monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich. Diese Sparrate kann bei Bedarf erhöht oder vermindert werden, dadurch verringert beziehungsweise verlängert sich die Laufzeit des Bausparvertrags. Auch Sonderzahlungen verkürzen die Sparphase. In den vertraglich festgelegten Bedingungen des Bausparvertages sind eventuelle Beschränkungen hierzu vermerkt. Weiterhin kann bei finanziellen Engpässen des Bausparers ein "Ruhen des Bausparvertrages", das heißt: ein Aussetzen der Besparung, vereinbart werden. Die Zinszahlungen auf die Einzahlungen werden ebenfalls auf die Mindestansparsumme angerechnet.  


Das Erreichen der Zuteilungsreife ist erst ''ein'' Kriterium für die Auszahlung (Zuteilung) und gewährleistet keine sofortige Darlehensgewährung. Entscheidend für die Zuteilung des Kredits ist die Bewertungszahl.
Das Erreichen der Zuteilungsreife beendet die Ansparzeit meist noch nicht. Weitere Einzahlungen des Bausparers nach Erreichen der Zuteilungsreife erhöhen das Eigenkapital und vermindern die Darlehenssumme. Die errechnete Bewertungszahl legt den Termin für die Auszahlung des Bausparkredites fest.
Weitere Einzahlungen des Bausparers nach Erreichen der Zuteilungsreife erhöhen das Eigenkapital und vermindern die Darlehenssumme.  


'''Die Ansparzeit des Bausparvertrags endet mit der Zuteilung''', das heißt der Auszahlung der Kreditsumme. Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht an, wird der Bausparvertrag regulär fortgeführt. Die Ansparzeit verlängert sich und der Bausparer kann den Kredit zu einem späteren Zuteilungstermin abrufen.  
'''Die Ansparzeit des Bausparvertrags endet mit der Zuteilung''', das heißt der Auszahlung der Kreditsumme. Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht an, wird der Bausparvertrag fortgeführt und somit die Ansparzeit verlängert. Der Bausparer kann den Kredit zu einem späteren Zuteilungstermin abrufen.  




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