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* '''Pferdehalter - Eigentümer / Haftpflichtversicherung'''<br /> | * '''Pferdehalter - Eigentümer / Haftpflichtversicherung'''<br /> | ||
Die [[Gefährdungshaftung]] | Die [[Gefährdungshaftung]] sieht vor, dass der Pferdehalter für die Gefahren, die vom Pferd ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden, die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung. | ||
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden gedeckt, die durch pferdetypisches Verhalten, verschuldensunabhängig, entstehen. | In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden gedeckt, die durch pferdetypisches Verhalten, verschuldensunabhängig, entstehen. |