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Im Rahmen einer Begutachtung erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dies geschieht durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), üblicherweise im Wohnbereich des Versicherten. | |||
Hierbei wird die Beeinträchtigung der Selbständigkeit, der Fähigkeiten in den folgenden Lebensbereichen beurteilt und nach einem Punktesystem der Grad der Beeinträchtigung festgelegt. | |||
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