Anonym

Gesetzliche Krankenversicherung für Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 45: Zeile 45:
- Pflegepflichtversicherung Beitrag (kommt hinzu)  
- Pflegepflichtversicherung Beitrag (kommt hinzu)  
- beitragspflichtiges Einkommen ('''der Partner ist privat versichert''')  
- beitragspflichtiges Einkommen ('''der Partner ist privat versichert''')  
wenn der Partner ebenfalls gesetzlich versichert ist fiktives Mindestentgelt wird als beitragspflichtiges Einkommen bestimmt monatlich 816,67 € 01.01.16 31.12.16 es wird der ermässigte Beitragssatz (ohne Krankenkeld) herangezogen 14 % 01.01.16 31.12.16 Mindestbeitrag für Hausfrauen monatlich 114,33 € 01.01.16 31.12.16 hinzu kommt der Beitragsanteil für die Pflegeversicherung monatlich € 01.01.16 31.12.16
- der Partner ist privat versichert - verschiedene GKV Satzungen! Das beitragspflichtiges Einkommen beträgt mind. 50% des Partner- Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4237,5 € 01.01.16 31.12.16 hier wird dann der ermäßigte Beitragssatz zugrunde gelegt monatlich 14 % 01.01.16 31.12.16 das ergibt einen Hausfrauen-Beitrag von monatlich 593,25 € 01.01.16 31.12.16 hinzu kommt der Beitragsanteil für die Pflegeversicherung monatlich 01.01.16 31.12.16




45.224

Bearbeitungen