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Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen jederzeit möglich.<br> | |||
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Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer - mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind.<br> | |||
- EUR {{#var:BBG}} bei 12 Monatsgehältern (=Kurzform: MG)<br> | |||
bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. EUR {{#var:GKV-BBGj}} sind - | |||
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o d e r selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe. | o d e r selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe. | ||