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* '''Formvorschriften'''<br /> | * '''Formvorschriften'''<br /> | ||
Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein Computerausdruck! Beachten Sie den Wortlaut des gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html | Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein Computerausdruck! Beachten Sie den Wortlaut des gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html | ||
Ein öffentliches Testament wird von einem Notar verfasst. | Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst. | ||
👁 Siehe auch: [[Erbfolge]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[Erbfolge]] <br /> |