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'''- Als Erbschaftssteuerversicherung''' | '''- Als Erbschaftssteuerversicherung''' | ||
Bei größeren Vermögen macht eine Erbschaftssteuerversicherung Sinn. Bei einem plötzlichen Ableben des Erblassers können aus der fälligen Risikoversicherung die Steuern entrichtet werden. Besteht keine solche Absicherung ist der Fortgang eines Betriebes oder der Erhalt der Immobilien gefärhdet. <br /> | |||