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Erbschaftssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.
Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.
Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist, dass keine  Erbschaftssteuer fällig wird.
Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist, dass keine  Erbschaftssteuer fällig wird.
{| class="wikitable"
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! # !! Beschreibung !! Steuerklasse I !! Steuerklasse II!!  Steuerklasse III
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| 1 ||  '''Sozialversicherung Bezugs-, Rechengrössen GKV und GRV '''||[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18.html § 18 SGB IV]
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| 1.1 || Sozialversicherung Bezugsgrösse West - GRV ||  || jährlich || style="text-align:right"|{{#var:1.2}} € || {{#var:aktuelles_Jahr}}
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| 1.2 || Sozialversicherung Bezugsgrösse West - GRV  ||  || monatlich  || style="text-align:right"|{{#var:1.3}} € || {{#var:aktuelles_Jahr}}
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| 1.3 || Sozialversicherung Bezugsgrösse Ost - GKV  ||  || jährlich || style="text-align:right"|{{#var:1.21}} € || {{#var:aktuelles_Jahr}}
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| 1.4 || Sozialversicherung Bezugsgrösse Ost - GKV  ||  || monatlich || style="text-align:right"|{{#var:1.31}} € || {{#var:aktuelles_Jahr}}
|}




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