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Steuer- | |||
klasse | |||
Personenkreis | |||
geltende | |||
Freibeträge | |||
I | |||
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | |||
500.000 Euro | |||
Kind (auch Adoptivkind und Stiefkind) | |||
400.000 Euro | |||
Enkelkind, das anstelle des Kindes/ Stiefkindes des | |||
Erblassers erbt, wenn dieses bereits gestorben ist | |||
400.000 Euro | |||
Enkelkind, Stiefenkelkind, | |||
200.000 Euro | |||
Urenkel und weitere Abkömmlinge | |||
100.000 Euro | |||
Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen | |||
100.000 Euro | |||
II. | |||
Eltern und Großeltern bei Schenkungen | |||
Geschwister (auch Halbgeschwister) | |||
Nichte und Neffe | |||
Stiefeltern | |||
Schwiegereltern und Schwiegerkinder | |||
geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer | |||
aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft | |||
20.000 Euro | |||
III | |||
Alle übrigen Erwerber | |||
20.000 Euro | |||
Daneben können die überlebenden Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder der erblassenden Person unter 27 Jahren einen so genannten Versorgungsfreibetrag geltend machen. | |||