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Erbschaftssteuer / Freibeträge: Unterschied zwischen den Versionen

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{| class="wikitable sortable"
 
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XXX richten Tabelle einbauen
! Personen und Steuerklasse !! geltende Freibeträge
Steuer-
|-
klasse
| Ehegatte und eingetragener Lebenspartner || 500.000
 
|-
Personenkreis
| Eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern || 400.000
 
|-
geltende
| Enkel und Kinder von Stiefkindern || 200.000
Freibeträge
|-
 
| weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe) || 100.000
I
|-
 
| Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten) || 20.000
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner
|-
 
| Personen der Steuerklasse III || 20.000
500.000 Euro
|}
 
Kind (auch Adoptivkind und Stiefkind)
 
400.000 Euro
 
Enkelkind, das anstelle des Kindes/ Stiefkindes des
Erblassers erbt, wenn dieses bereits gestorben ist
 
400.000 Euro
 
Enkelkind, Stiefenkelkind,
 
200.000 Euro
 
Urenkel und weitere Abkömmlinge
 
100.000 Euro
 
Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen
 
100.000 Euro
 
II.
 
Eltern und Großeltern bei Schenkungen
 
Geschwister (auch Halbgeschwister)
 
Nichte und Neffe
 
Stiefeltern
 
Schwiegereltern und Schwiegerkinder
 
geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer
aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft
 
20.000 Euro
 
III
 
Alle übrigen Erwerber
 
20.000 Euro


Daneben können die überlebenden Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder der erblassenden Person unter 27 Jahren einen so genannten Versorgungsfreibetrag geltend machen.
Daneben können die überlebenden Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder der erblassenden Person unter 27 Jahren einen so genannten Versorgungsfreibetrag geltend machen.
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