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Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach der Größe der bewirtschafteten Fläche sowie der Anzahl der gehaltenen Tiere. | Bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach der Größe der bewirtschafteten Fläche sowie der Anzahl der gehaltenen Tiere. | ||
'''Versicherter Personenkreis''' | |||
'''Pflichtversicherte Mitglieder''' | |||
In der gesetzlichen Unfallversicherung zählen die nachfolgenden Personengruppen zu den pflichtversicherten Mitgliedern: | |||
* Beschäftigte | |||
* Auszubildende | |||
* Fort- und Weiterbildende | |||
* Landwirte, der Ehegatte, mitarbeitende Familienangehörige, ehrenamtlich in der Landwirtschaft tätige Personen | |||
* Hausgewerbetreibende, der Ehegatte | |||
* Zwischenmeister, der Ehegatte | |||
* Kinder, die einen Kindergarten besuchen oder durch eine Tagesmutter betreut werden | |||
* Schüler auf allgemein- oder berufsbildenden Schulen inkl. Schulischer Maßnahmen wie z.B. Klassenfahrten | |||
* selbständig oder ehrenamtlich tätige Personen im Gesundheitswesen / Wohlfahrtspflege | |||
* ehrenamtlich tätige Personen bei staatlichen oder kirchlichen Organisationen | |||
* ehrenamtlich tätige Personen, die dem Katastrophenschutz oder Zivilschutz dienen | |||
* Personen im Rahmen der staatsbürgerlichen Pflicht, wie z.B. Wahlhelfer | |||
* Zeugen, die durch deutsche Gerichte vorgeladen wurden | |||
* Nothelfer während eines akuten Unglückfalls | |||
* Blutspender / Organspender inkl. Der vorbereitenden Untersuchungen | |||
* Bezieher von ALG I oder II, die vom Amt wegen deren Meldepflicht vorgeladen wurden | |||
* Teilstationäre / Stationäre Patienten / Teilnehmer einer medizinischen Rehabilitation | |||
* Teilnehmer einer Maßnahme für die Vorbeugung von Berufskrankheiten | |||
* Pflegepersonen | |||
'''Versicherungsfreiheit''' | |||
von der Pflichtmitgliedschaft sind nachfolgende Personengruppen befreit gem. § 4 SGB VII: | |||
* Beamte | |||
* Personen, die gem. Bundesversorgungsgesetz einen finanziellen Ausgleich beanspruchen können, wie z.B. Wehrpflichtige, Zivildienstleistende | |||
* Mitglieder von geistlichen Genossenschaften / Diakonien | |||
* Jagdgäste / Fischereigäste | |||
* nicht gewerbsmäßige Binnenfischer, Imker und Mastbetriebe | |||
* Ärzte | |||
* Zahnärzte | |||
* Tierärzte | |||
* Psychotherapeuten | |||
* Kinder- und Jugendpsychotherapeuten | |||
* Heilpraktiker | |||
* Apotheker | |||