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Inhaltsversicherung, Leistungsübersicht: Unterschied zwischen den Versionen

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| Feuer || Schäden aufgrund einer Implosion sind versichert, Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität, Seng- und Schmorschäden, Beschädigung von elektrischen Leitungen durch Tiere, Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Verderb von Lebensmitteln in Tiefkühlgeräten beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, Verderb von Medikamenten in Kühlgeräten beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe), keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben || Freiwillige Zuwendungen für die Brandschutzhelfer, Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude, Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Provisorische Sicherungsmassnahmen, erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Kosten für die Verkehrssicherung, Sachverständigenkosten
| Feuer || Schäden aufgrund einer Implosion sind versichert, Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität, Seng- und Schmorschäden, Beschädigung von elektrischen Leitungen durch Tiere, Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Verderb von Lebensmitteln in Tiefkühlgeräten beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, Verderb von Medikamenten in Kühlgeräten beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe), keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben || Freiwillige Zuwendungen für die Brandschutzhelfer, Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude, Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Provisorische Sicherungsmassnahmen, erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Kosten für die Verkehrssicherung, Sachverständigenkosten
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Einbruchdiebstahl, Raub || Beispiel || Beispiel
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
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