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Bei der privaten Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung setzt die erste Rentenzahlung zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt ein. Im Regelfall kann gewählt werden, ob zum festgelegten Zeitpunkt ein einmaliges Kapital oder eine laufend wiederkehrende monatliche Rente an den Bezugsberechtigten, im Regelfall der Versicherungsnehmer, ausgezahlt wird. | Bei der privaten Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung setzt die erste Rentenzahlung zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt ein. Im Regelfall kann gewählt werden, ob zum festgelegten Zeitpunkt ein einmaliges Kapital oder eine laufend wiederkehrende monatliche Rente an den Bezugsberechtigten, im Regelfall der Versicherungsnehmer, ausgezahlt wird.<br /> | ||
* '''Besonderheiten zur Kapitalzahlung'''<br /> | * '''Besonderheiten zur Kapitalzahlung'''<br /> | ||
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'''Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005''' | '''Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005''' | ||
Der Ertragsanteil des Vertrages muss versteuert werden. Als Ertrag gilt die Auszahlungssumme abzüglich der eingezahlten Beiträge. Erfolgt die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr muss der Ertragsanteil voll versteuert werden. Bei einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr unterliegt die Hälfte des Ertragsanteils der Steuerpflicht. | Der Ertragsanteil des Vertrages muss versteuert werden. Als Ertrag gilt die Auszahlungssumme abzüglich der eingezahlten Beiträge. Erfolgt die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr muss der Ertragsanteil voll versteuert werden. Bei einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr unterliegt die Hälfte des Ertragsanteils der Steuerpflicht.<br /> | ||
* '''Besonderheiten zur Verrentung'''<br /> | * '''Besonderheiten zur Verrentung'''<br /> | ||
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* '''Vertragsgestaltungsmöglichkeiten'''<br /> | * '''Vertragsgestaltungsmöglichkeiten'''<br /> | ||
- Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr<br /> | |||
- Freie Wahl über den Beginn der ersten Rentenzahlung <br /> | |||
- Vereinbarung einer Rentengarantiezeit<br /> | |||
- Vereinbarung einer Witwen- oder Witwerzusatzversicherung<br /> | |||