2.590
Bearbeitungen
Zeile 24: | Zeile 24: | ||
* als Arbeitnehmer erhält der PKV Versicherte, wie auch der GKV Versicherte, den 50%igen Arbeitgeberzuschuss.<br /> | * als Arbeitnehmer erhält der PKV Versicherte, wie auch der GKV Versicherte, den 50%igen Arbeitgeberzuschuss.<br /> | ||
* Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuermindernd abzugsfähig.<br /> | * Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuermindernd abzugsfähig.<br /> | ||
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, viele Behandlungen, die die gesetzlichen Kassen nicht erstatten, werden von der PKV übernommen.<br /> | Diese Aufzählung ist nicht abschließend, viele Behandlungen, die die gesetzlichen Kassen nicht erstatten, werden von der PKV übernommen.<br /> | ||
Zeile 30: | Zeile 29: | ||
Siehe auch: [[Beitragsentwicklung PKV / GKV ]] <br /> | Siehe auch: [[Beitragsentwicklung PKV / GKV ]] <br /> | ||
Siehe auch: [[Bürgerversicherung ]]<br /> | Siehe auch: [[Bürgerversicherung ]]<br /> | ||