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Während für die Regelaltersrente keine Hinzuverdienstgrenzen gelten, sind diese für Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeint zu beachten. | Während für die Regelaltersrente keine Hinzuverdienstgrenzen gelten, es darf zur gesetzlichen Rente unbegrenzt hinzu verdient werden, sind diese für Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeint zu beachten. | ||
Wer jünger ist und bereits eine volle Rente bekommt, muss die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Jahr beachten. Alles darüber wird teilweise auf die Rente angerechnet. | |||
Die Hinzuverdienstgrenzen änderten sich im Juli 2017 durch das Gesetz der Flexi-Rente. |