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Rentenversicherung gesetzliche, Rentenbescheid / Rentenauskunft: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rentenbescheid'''
* '''Rentenbescheid'''<br />


Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt:
Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt:
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'''Rentenauskunft'''
* '''Rentenauskunft'''<br />


Der Rentenversicherungsträger übermittelt den Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin enthalten ist eine Übersicht über alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente.  
Der Rentenversicherungsträger übermittelt den Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin enthalten ist eine Übersicht über alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente.  




'''Weitere Auskünfte'''
* '''Weitere Auskünfte'''<br />


Dem Versicherten kann auch die Auskunft über die mögliche Erwerbsminderungsrente erteilt werden.   
Dem Versicherten kann auch die Auskunft über die mögliche Erwerbsminderungsrente erteilt werden.   
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