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Bei unerlaubter Handlung oder auch einer Vertragsverletzung seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten. | Bei unerlaubter Handlung oder auch einer Vertragsverletzung seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten. | ||
'''Gefährdungshaftung''' | '''Gefährdungshaftung''' | ||
bezeichnet die Schadensersatzpflicht '''auch wenn kein Verschulden''' seitens des Versicherungsnehmers '''vorliegt'''. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. | |||
Schlagwort:<br /> | Schlagwort: Haftung, Haftungsarten<br /> | ||
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]] |