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Versicherungsfreiheit, ohne Antragsstellung, genießen '''Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts''', von geistlichen Genossenschaften. <br /> | Versicherungsfreiheit, ohne Antragsstellung, genießen '''Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts''', von geistlichen Genossenschaften. <br /> | ||
'''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br /> | '''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br /> | ||
'''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br /> | '''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br /> |