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Privathaftpflichtversicherung, mehrere Schädiger: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, mehrere Schädiger<br />
Privathaftpflichtversicherung, mehrere Schädiger<br />


Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so haften alle Verursacher gesamtschuldnerische. Dies ist in den §§ 830, 840 und 421 des BGB geregelt.
Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so '''haften alle Verursacher gesamtschuldnerisch'''. Dies ist in den §§ 830, 840 und 421 des BGB geregelt.
Der Geschädigte hat die freie Wahl an welchen Schädiger, Verursacher er sich wendet und seine Ansprüche geltend macht. Die Schädiger können untereinander Regress nehmen.
Der Geschädigte hat die freie Wahl an welchen Schädiger, Verursacher er sich wendet und seine Ansprüche geltend macht. Die Schädiger können untereinander Regress nehmen.