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Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. D. H die Versicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich der Forderungen. Vorab prüft der Versicherer ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind und wehrt diese, wenn nicht berechtigt, ab (passiver Rechtsschutz). | Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. D. H die Versicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich der Forderungen. Vorab prüft der Versicherer ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind und wehrt diese, wenn nicht berechtigt, ab (passiver Rechtsschutz). | ||
Es gibt keinen Tarif der alle Risiken abdeckt. Jedes Risiko ist separat zu versichern. So gibt es die Familienhaftpflichtversicherung, die Hundehaftpflichtversicherung, Die Pferdehaftpflichtversicherung usw. | |||
Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung]] | Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung]] |