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die vor dem Vertragsbeginn etstanden,<br /> | die vor dem Vertragsbeginn etstanden,<br /> | ||
die sich aus vorherigen Grundstückskontaminierungen ergeben,<br /> | die sich aus vorherigen Grundstückskontaminierungen ergeben,<br /> | ||
die sich im Ausland auf Geschäftsreisen und Messeveranstaltungeng ereignen<br /> | |||
Schäden durch bewussten Verstoß gegen rechtliche Vorschriften | |||
Schäden, für die eine Produkthaftpflichtversicherung zuständig ist | Schäden durch bewussten Verstoß gegen rechtliche Vorschriften<br /> | ||
Schäden, die zwar innerhalb der Vertragslaufzeit eintraten, aber erst eine gewisse Zeit nach dem Ende des Vertrages festgestellt wurden (Nachhaftung) | |||
Schäden durch die Entsorgung von Abfällen | Schäden, für die eine Produkthaftpflichtversicherung zuständig ist<br /> | ||
Schäden, die durch Fahrzeuge oder Anhänger verursacht wurden – sofern nicht anders vertraglich vereinbart | |||
Schäden, die zwar innerhalb der Vertragslaufzeit eintraten, aber erst eine gewisse Zeit nach dem Ende des Vertrages festgestellt wurden (Nachhaftung)<br /> | |||
Schäden durch die Entsorgung von Abfällen<br /> | |||
Schäden, die durch Fahrzeuge oder Anhänger verursacht wurden – sofern nicht anders vertraglich vereinbart<br /> | |||