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Die Leitungswasserversicherung ist ein Bestandteil der privaten Gebäudeversicherung – Wohngebäudeversicherung. | |||
'''Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung''' | |||
Der Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung wird maßgeblich bestimmt, wo sich die schadenverursachende Wasserleitung befindet. Grundsätzlich sind Rohre innerhalb des Gebäudes mitversichert, hierzu zählen: | |||
* Rohre der Wasserversorgung – Zu- und Ableitungsrohre sowie damit verbundene Schläuche | |||
* Rohre der Warmwasser- oder Dampfheizung | |||
* Rohre von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen | |||
* Rohre von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen | |||
'''Kein Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung''' | |||
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Rohre, die Bestandteile von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. | |||
'''Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden''' | |||
Es besteht Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden an den nachfolgenden Installationen: | |||
* Waschbecken | |||
* Spülklosetts | |||
* Badeeinrichtungen | |||
* Heizkörper | |||
* Heizkessel | |||
* Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungsanlagen, Dampfheizungsanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpenanlagen oder Solarheizungsanlagen | |||
'''Versicherungsschutz für weitere Rohre''' | |||
Die nachfolgenden Rohre sind oftmals nur gegen Beitragszuschlag oder in hochwertigen Versicherungsprodukten im Versicherungsschutz beinhaltet: | |||
* Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes | |||
* Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks | |||
* Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes | |||
'''Nicht versicherte Schäden in der Leitungswasserversicherung''' | |||
Für den Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung ausschlaggebend ist, dass das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Daher sind die Schäden ausgeschlossen, die im Zusammenhang stehen mit: | |||
* Reinigungs-, Regen- und Planschwasser | |||
* Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen und weiteren mobilen Gefäßen | |||
* Schwamm | |||
* Öffnen der Berieselungsanlage / Sprinkleranlage aufgrund eines Brandes | |||
'''Beitragshöhe zur Leitungswasserversicherung''' | |||
Die Beitragshöhe zur Leitungswasserversicherung ist von den nachfolgenden Faktoren abhängig: | |||
* Alter des Gebäudes | |||
* Genaue Adresse des zu versichernden Gebäudes | |||
* Wohnfläche des zu versichernden Gebäudes | |||
* Gebäudeausstattung des zu versichernden Gebäudes | |||
* Anzahl an Geschossen und Wohneinheiten des zu versichernden Gebäudes | |||
* Unterkellerung des zu versichernden Gebäudes | |||
* Bauweise des zu versichernden Gebäudes | |||