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Besteht eine Pflegebedürftigkeit, so entstehen für die notwendigen Pflegeleistungen und eventuelle Umbaumaßnahmen im Wohnbereich meist erhebliche Kosten. | |||
Zur Kostendeckung kann der Pflegebedürftige auf eine Vielzahl von finanziellen Leistungen zurückgreifen. Vorausgesetzt, eine gesetzlich anerkannte Pflegebedürftigkeit wird festgestellt und eine Zuordnung in einen Pflegegrad wird vorgenommen. | |||
In der Pflegeversicherung wird nach der ambulanten und der teilstationären/stationären Pflege unterschieden. | |||
Ambulante Pflege | |||
In der ambulanten Pflege erhält der Pflegebedürftige in nachfolgenden Bereichen eine Unterstützung. | |||
Medizinische Unterstützung | |||
Pflegerische Unterstützung | |||
Hauswirtschaftliche Unterstützung | |||
Dies kann von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder auch von einem externen Pflegedienst übernommen werden. Die ambulant Pflege richtet sich oftmals nach dem zeitlichen Aufwand. Diese kann täglich benötigt werden oder auch nur einige Male in der Woche. | |||
Pflegekosten | |||
Die Kosten für die Pflege eine pflegebedürftigen Angehörigen sind meist sehr hoch und stellen oftmals ein finanzielles Problem dar. Jedoch gibt es finanzielle Hilfen von den Kassen. | |||
Krankenkasse | |||
Im Regelfall übernimmt die Krankenkasse alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit, die der Behandlungspflege zugeordnet sind. Vorausgesetzt, die pflegerische Maßnahme erfolgt aufgrund einer gestellten Diagnose durch den Hausarzt und wurde durch diesen verordnet. | |||
Pflegekasse | |||
Durch die Pflegekasse wird ein Großteil der ambulanten Pflegeleistungen übernommen. Hierzu zählen: | |||
Pflegesachleistungen | |||
Pflegehilfsmittel | |||
Pflegegeld | |||
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Leistungen nicht immer zu 100 % ab. Eine Absicherung in Form einer Pflegezusatzversicherung ist zu empfehlen. | |||
Eigenanteil des Pflegebedürftigen | |||
Um die Kosten für die häusliche Pflege zu decken, reichen die Leistungen der Pflegekassen oftmals nicht aus. Die Differenz zwischen den tatsächlichen ambulante Pflegekosten und den den Leistungen der Pflegekassen muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen. | |||
Ist das Vermögen sowie des Rente des Pflegebedürftigen nicht ausreichend um die Pflegekosten der häuslichen Pflege zu decken, werden die Angehörigen herangezogen. So haftet auch der Ehepartner des Pflegebedürftigen mit seinem Vermögen. Ist dieses auch ausgeschöpft, müssen die Kinder für die Finanzierung der häuslichen Pflege die Kosten übernehmen, im Rahmen des sog. Elternunterhalts. | |||
Ergänzende Zuschussmöglichkeiten | |||
Wurden die finanziellen Möglichkeiten der Angehörigen des Pflegebedürftigen ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit auf einen sog. Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen. Dieser Antrag kann formlos beim zuständigen Amt für Soziales gestellt werden. Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Leistungen nicht rückwirkend, sondern erst ab Kenntnis der Bedarfslage ausgezahlt werden. | |||
Private Pflegezusatzversicherung | |||
Die private Pflegezusatzversicherung stellt einen weiteren Weg dar, um die finanzielle Lücke bei häuslicher Pflege zu schließen. Die private Pflegezusatzversicherung sollte rechtzeitig abgeschlossen werden. Beim bestehen einer Pflegebedürftigkeit oder einer erheblichen Krankheit kann die Aufnahme in die private Pflegezusatzversicherung erschwert bzw. abgelehnt werden. | |||
Übersicht der Pflegeleistungen | |||
Der Pflegebedürftige wird bei der ambulanten Pflege durch die Pflegekasse mit einer Vielzahl von Leistungen unterstützt. Die wesentlichen Unterstützungsmöglichkeiten sind: | |||
Pflegesachleistungen | |||
Pflegegeld | |||
Der Pflegebedürftige kann zwischen diesen frei wählen. | |||
Vergleich: Pflegegeld und Pflegesachleistungen | |||
Pflegegrad | |||
Pflegegeld | |||
Pflegesachleistung | |||
Pflegegrad 1 | |||
0 € | |||
0 € | |||
Pflegegrad 2 | |||
316 € | |||
689 € | |||
Pflegegrad 3 | |||
545 € | |||
1.298 € | |||
Pflegegrad 4 | |||
728 € | |||
1.612 € | |||
Pflegegrad 5 | |||
901 € | |||
1.995 € | |||