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Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt. | Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer deren zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht übersteigt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind ausschliesslich für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt. | ||
- Alleinstehende | - Alleinstehende {{#var:14.36}} €, | ||
- bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.<br /> | - bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern XXX 35.800 €.<br /> | ||